Rechtsprechung
VG Stuttgart, 26.11.2009 - 12 K 1614/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rücknahme der Bewilligung von Landesblindenhilfe und Rückforderung bereits gezahlter Beträge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides bzw. Rückforderungsbescheides i.R.d. Bewilligung von Landesblindenhilfe und der Rückforderung ausbezahlter Leistungen ; Anspruch auf Bewilligung von Landesblindenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
"Blinder" holt Parkausweis für Begleitperson mit Auto ab
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Parkausweis für Blinde abholen - und dann mit dem Auto davon fahren-
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
"Blinder" fährt Auto - Betrug aufgeflogen
- spiegel.de (Pressemeldung, 08.12.2009)
Angeblich Blinder fährt mit Auto zum Amt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Autofahren trotz Blindheit führt zu Verlust von Parkausweis für Begleitpersonen und Rückersattung finanzieller Unterstützungen - Rückforderungsbescheid aufgrund arglistiger Täuschung rechtmäßig
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 BL 2/04
Anspruch auf Landesblindengeld; Bindungswirkung der Entscheidungen des …
Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2009 - 12 K 1614/09
Bei dieser Bewertung ist der Beklagte für den Zeitraum ab 8.12.2006 ohnehin an den Bescheid des Versorgungsamtes vom 14.7.2007 gebunden, wonach das Merkzeichen "Bl" am 8.12.2006 nicht hätte erteilt werden dürfen (zur Bindungswirkung solcher Bescheide für die Entscheidungen über die Bewilligung von Landesblindenhilfe oder deren Beendigung vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.11.2004 - L 5 BL 2/04 - ). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 7 S 1967/98
Kürzung des Landesblindengeldes wegen intensiver Betreuung im Rahmen einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 26.11.2009 - 12 K 1614/09
Die Bestimmung des § 188 Satz 2 VwGO schließt Angelegenheiten der Landesblindenhilfe mit ein (im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.4.2000, FEVS 52, 159).
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 12 S 265/11
Rückzahlung gewährter Landesblindenhilfe
Dem Verwaltungsgericht ist allerdings insoweit zu folgen, dass es wohl der ergänzenden Heranziehung der §§ 48, 49 LVwVfG bedarf, weil das BliHG keine Regelungen über die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden enthält und das SGB X keine Anwendung findet (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2009 - 12 K 1614/09 - juris), wenn auch die Auffassung vertretbar sein mag, dass die aus § 5 Abs. 3 Satz 3 BliHG folgende Pflicht zur Anrechnung bzw. Einziehung überzahlter Beträge konkludent die Ermächtigung zur entsprechenden Änderung bzw. Aufhebung entgegen stehender Bewilligungsbescheide umfasst. - VG Stuttgart, 17.04.2013 - 7 K 4603/11
Geltung des VwVfG BW im Bereich der Blindenhilfe; Erstattungsanspruch eines für …
Dies hat u.a. zur Folge, dass für das Verwaltungsverfahren in der Landesblindenhilfe das allgemeinere Landesverwaltungsverfahrensgesetz gilt, soweit das LBlHG selbst keine Regelung trifft (so auch LSG BW, Urteil vom 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05 - VG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2009 - 12 K 1614/09 - jeweils juris).